"Digitale Transparenz - Der 'gläserne Bürger' zwischen Überwachung und Sicherheit"

Der absolute Überwachungsstaat, wie ihn George Orwell in "1984" beschreibt, schien zu Beginn der 1980er Jahre für die deutsche Bevölkerung mit der geplanten Volkszählung bedrohliche Realität zu werden: Erstmals sollten persönliche Daten computergestützt ausgewertet und gespeichert werden. Der "gläserne Bürger" wurde von Bundesverfassungsgericht mit dem "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" abgewendet und der Schutz der Privatsphäre damit als Grundrecht bestätigt. Im 21. Jahrhundert scheint die Privatsphäre den Annehmlichkeiten technologischer Möglichkeiten zu weichen: Der smarte Saugroboter übernimmt lästige Routineaufgaben im Haushalt und kennt damit jeden Winkel in unserer Wohnung. Das smarte Wearable am Handgelenk trackt unsere Vitalwerte und ermittelt hierdurch unseren Gesundheitszustand. Die Erfassung persönlichster Daten scheint mit jedem technologischen Fortschritt niederschwelliger und massentauglicher. Mit Smartphone, Smart Home und Co. generieren wir wachsende Datenströme, die privatwirtschaftlichen und staatlichen Institutionen detaillierte Einblicke in unser Leben gewähren. Bedenken? Fehlanzeige. Sind wir derart an die smarte Überwachung und die totale digitale Transparenz gewöhnt, dass wir sie als Normalzustand wahrnehmen? Und welche Rolle spielt der Schutz der Privatsphäre in einer Zeit, in der sich die Behauptung "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" so hartnäckig hält?

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Es diskutierten:

Wilfried KarlPräsident der Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) 

 

 

Dr. Dennis-Kenji KipkerVorstandsmitglied der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID)

 

 

Die vierte Abend in der diesjährigen Veranstaltungsreihe „Dialog Kontrovers“ am 8. Mai stand unter dem Titel „Digitale Transparenz: Der gläserne Bürger zwischen Überwachung und Sicherheit“.

Es diskutierten Wilfried Karl, Präsident der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), und Dr. Dennis-Kenji Kipker, Vorstandsmitglied der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), sicherheitspolitische und datenschutzrechtliche Aspekte der Digitalisierung. Claudia Hösel vom Institut für Kompetenz, Kommunikation und Sprachen an der Hochschule Mittweida (IKKS) moderierte die Veranstaltung im Studio B der Hochschule.

Das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Überwachung wurde an diesem Abend immer wieder aufs Neue ausgelotet: Einerseits müssen Bürger vor Terrorismus und anderen kriminellen Machenschaften geschützt werden, andererseits darf dieser Schutz nicht zur totalen Überwachung der Bürger führen – ein ungelöstes Optimierungsproblem, das dezidierte Interessensabwägungen innerhalb eines sachlichen Diskurses erfordert. Dabei gilt es, technologische Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention von Straftaten dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüberzustellen und abzuwägen.

Wilfried Karl (ZITiS) verwies in seinem Statement auf die Veränderungen in der Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit und die damit einhergehende Notwendigkeit, technische Werkzeuge zu entwickeln. Wenn Sicherheits- und Ermittlungsbehörden ihren originären Auftrag – Schutz und Sicherheit zu gewährleisten – erfüllen sollen, dann können sie nicht von der Weiterentwicklung der Technik abgeschnitten werden. Die Polizei müsse das, was ihre gesetzliche Aufgabe ist, auch technisch tun können. Karl betonte, dies ändere jedoch nichts an den Grundlagen der Gesetze und Prinzipien wie der Gewaltenteilung und der Überprüfbarkeit des staatlichen Handelns. Dr. Dennis-Kenji Kipker (EAID) betonte, dass die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit – insbesondere wenn sie in den präventiven Bereich rückt – einer dezidierten Interessensabwägung bedarf, sowohl im Gesetzgebungsverfahren als auch auf Ebene ihres konkreten Einsatzes.

Kipker plädierte dafür, staatliche Überwachungsmaßnahmen nicht einzeln, sondern stets im Kontext aller anderen Überwachungsmaßnahmen – und damit in Summe – zu bewerten. In diesem Kontext verwies er auf die Überwachungsgesamtrechnung, ein Begriff, der aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung entstand. In Summe dürfen demnach Überwachungsmaßnahmen nicht dazu führen, dass sich Bürger rundum überwacht fühlen.

Wie würde die Bilanz einer Überwachungsgesamtrechnung wohl im privaten Bereich aussehen – mit einem smarten Saugroboter, der unsere Wohnung kartographiert, kostenfreien Apps auf unseren Smartphones, bei denen wir mit unseren persönlichsten Daten bezahlen, smarten Lautsprechern, die – zumindest technisch – in der Lage sind, alle Gespräche aufzuzeichnen,  … ?