Externenstudium
Das IWD vermittelt und betreut individuelle Graduierungsverfahren auf der Grundlage von § 37 SächsHSG zur Erlangung eines akademischen Abschlusses im externen Verfahren.
Rechtsgrundlage:
Einstufungsprüfungen, Hochschulprüfungen Externer (§ 37)
(1) Studienbewerber mit Hochschulzugangsberechtigung sind in ein höheres Fachsemester einzustufen, wenn sie durch eine besondere Hochschulprüfung (Einstufungsprüfung) die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen haben.
(2) Wer sich das in der Studien- und Prüfungsordnung geforderte Wissen und Können angeeignet hat, kann den Hochschulabschluss als Externer in einer Hochschulprüfung erwerben. Über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung sowie über das Prüfungsverfahren und über die zu erbringenden Leistungsnachweise, die den Anforderungen der Prüfungsordnung entsprechen müssen, entscheidet die zuständige Fakultät der Hochschule.
Studienform
Externe Graduierungsverfahren werden in der Regel als Einzelqualifizierung oder in kleinen Studiengruppen auf der Basis von Sonderstudienplänen durchgeführt. Die Kooperation mit den Unternehmen, in denen die externen Studenten tätig sind, ist ausdrücklich gewünscht.
Kosten
Externe Graduierungsverfahren sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Aufwendungen, die der Hochschule durch die individuelle Ausbildungspläne entstehen.
Kontakt
Institut für Wissenstransfer und Digitale Transformation