Reflektiertes Ehrenamt
Das IKKS honoriert zivilgesellschaftliches Engagement der Studierenden innerhalb und außerhalb der Hochschule als anrechenbare Leistung (2,5 ECTS) im Rahmen des Anerkennungsverfahrens "Reflektiertes Ehrenamt" im Modul Fachübergreifende Schlüsselkompetenzen / Studium Generale.
Als ehrenamtlich gelten dabei ausschließlich unbezahlte Hilfs-/Betreuungs-/Pflege-/Repräsentationstätigkeiten zur Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder einer gesellschaftlichen Aufgabe im Gemeinwohlinteresse in folgenden Bereichen:
- Hochschulselbstverwaltung (z.B. Fakultätsrat, Studentenrat)
- Soziales und Gemeinschaft (z.B. Wohlfahrt, Freiwillige Feuerwehr, Tafel, Selbsthilfevereine)
- Umwelt-, Natur-, Arten- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit (z.B. Umwelt- und Naturschutzvereine)
- Politische Bildung und Internationale Verständigung (z.B. Gewerkschaften, Austauschprogramme, Vereinigungen zur Aufarbeitung historischer Ereignisse)
Dauer: mind. 1 Jahr oder Engagement in einem begrenzten Projekt (mind. 60 Stunden)
Ihre Tätigkeit darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen (bzw. muss im Immatrikulationszeitraum bestehen) und muss von einer/einem Verantwortlichen des Verbandes / Gremiums / der Organisation schriftlich bestätigt werden. Die Bestätigung reichen Sie dann zusammen mit einem formlosen Antrag (E-Mail) bei mir ein und ich prüfe Ihre Angaben.
Danach erstellen Sie ein Reflexionsprotokoll im Umfang von mind. 5 Seiten, in welchem Sie die Ziele der ehrenamtlichen Tätigkeit, die Erreichung dieser Ziele und die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für Ihren weiteren (beruflichen) Lebensweg in Bezug auf den Erwerb von Schlüsselkompetenzen kritisch reflektieren. Die Instruktion sowie die Word-Vorlage finden Sie hier zum Download.
Abschließend vereinbaren wir einen Termin für ein Reflexionsgespräch (30 Minuten), welches online oder in Präsenz stattfinden kann. Ihre Note teile ich Ihnen umgeehnd via E-Mail mit. Eine vorherige Einschreibung zur Prüfung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie: Pfichtpraktika und/oder Auslandsaufenthalte, die Bestandteil Ihrer Studienordnung sind, können nicht angrechnt werden. Die formale Anerkennung als Studienleistung für ein Modul kann nur erfolgen, wenn das Modul „Studium Generale“ in ihrer Prüfungsordnung enthalten ist oder unter einem Wahlpflichtmodul, z.B. „Sozialkompetenzen“, "Soft Skills" oder ähnlichem abgerechnet werden kann. Andernfalls ist eine Anrechnung ohne Zuordnung möglich.