Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen


Anerkennung von Leistungen aus Englischkursen anderer Hochschulen

In Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (meist §26, Abs.2) steht:

„Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Leistungspunkte […] werden auf Antrag angerechnet, es sei denn, es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. […] Die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen sind vom Antragsteller vorzulegen.“

Das heißt: Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule Englischkurse abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, sich diese Leistung bei uns anerkennen zu lassen, für ein Fachenglischmodul in Ihrem neuen Studiengang an der Hochschule Mittweida.

Wenn Sie eine Anrechnung wünschen, wenden Sie sich bitte so bald wie möglich an den Bereich Sprachen und übermitteln uns folgende Informationen:

  • das Fach (Name/Modulnummer), für welches die von Ihnen bereits erbrachte Leistung anerkannt werden soll;
  • an welcher Institution Sie...
  • welchen Kurs belegt haben und mit…
  • welcher (Art der) Prüfungsleistung Sie diesen Kurs abgeschlossen haben. 

Per Modulbeschreibung und Notenauszug weisen Sie Ihre Leistung nach. Zusammen mit dem bereits ausgefüllten Formular zur Leistungsanerkennung bringen Sie diese Dokumente nach Anmeldung zu uns. Sind „Ursprungs-„ und „Zielleistung“ inhaltlich/thematisch/quantitativ/vom Anspruch equivalent, geben wir Ihrem Antrag auf Anerkennung gerne statt. 

Beachten Sie bitte auch:

„Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Leistungspunkte können nach der Anmeldung zu einer Prüfungsleistung nicht mehr auf diese Prüfungsleistung angerechnet werden.“ (SOPO §26, Abs.5)