Teilnahme sichert Qualität


Die rechtliche Seite:

Im Sächsischen Hochschulgesetz ist die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen an keiner Stelle festgeschrieben. Für ein bloßes Kommen zu einer Kurssitzung gibt es also keine Punkte und umgekehrt wird niemand bestraft, der den Präsenzteil des Moduls versäumt. (vgl. hier

Das gilt für Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen.

Die praktische Seite:

Sprachkurse sind praktische Übungen, in denen Kompetenzen vermittelt/antrainiert und/oder weiterentwickelt werden. In der Prüfung müssen diese Fertigkeiten für ein Bestehen des Moduls/Kurses dann nachgewiesen werden. Eine aktive, regelmäßige Teilnahme begünstigt den Erfolg in der Prüfung.

Darüberhinaus werden Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen teilweise während der Lehrveranstaltungen erbracht, bzw. es wird intensiv während der Lehrveranstaltungen auf sie vorbereitet.

Aus diesen Gründen ist eine aktive, regelmäßige Teilnahme sehr zu empfehlen.

Die "fakultative" Seite:

Die Teilnahme an einem fakultativen Kurs erfolgt freiwillig: entscheiden Sie sich bitte so bald wie möglich, spätestens bis zur 3. Lehrveranstaltungswoche, dafür oder dagegen, um größere Versäumnisse zu vermeiden.

Die fakultativen Sprachkurse können mit einem Teilnahmeschein bzw. Zertifikat abgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist…:

  • eine mindestens 80%ige Kursanwesenheit (inkl. Krankheitstage) für einen Teilnahmeschein,
  • eine mindestens 80%ige Kursanwesenheit (inkl. Krankheitstage) sowie ein bestandener Abschlusstest (50%) für ein Zertifikat

Die Abschlusstests finden i.d.R. in der letzten Unterrichtseinheit statt.