Anerkennung von Leistungen
Wir honorieren Ihr zivilgesellschaftliches Engagement!
Ein besonderes Angebot ist die Anerkennung zivilgesellschaftlichen Engagements und großem Wissensdurst im doppelten Sinne – als anrechenbare Leistung (in ECTS) und, wenn man so will, als eine Leistung zur sozialen Kapitalbildung. Schließlich werden Schlüsselqualifikationen nicht nur im Seminarraum erworben, sondern dort, wo sie vor allem gebraucht werden: mitten im gesellschaftlichen Leben.
Reflektiertes Ehrenamt
Hochschulexterner Wissenserwerb
Anrechnung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen
Im STUDIUM GENERALE steht die Horizonterweiterung und Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund - nicht die Vermittlung von Fachwissen. Daher ist die Teilnahme an unserem Kursprogramm für Sie immer empfehlenswert, auch wenn Sie an einer anderen (Fach)Hochschule bereits Kurse zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen besucht haben. Trotzdem besteht die Möglichkeit, sich bereits erworbene Leistungen anerkennen zu lassen.
Voraussetzungen sind, dass die Leistung mit den Zielen des SUDIUM GENERALE an der Hochschule Mittweida vereinbar ist und der Umfang sowie die Prüfung mindestens der in der Studien-/Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges festgelegten Anforderungen entsprechen.
Wir benötigen folgende Nachweise von Ihnen:
- Modul (Name/Modulnummer) Ihrer derzeitigen Studienordnung,
- Kurs-/Modulbeschreibung der anderen Fachhochschule/Universität und
- Notenauszug über das Bestehen des Kurses/Moduls.
Zusammen mit dem bereits ausgefüllten Formular zur Leistungsanerkennung bringen Sie diese Dokumente nach Anmeldung zu uns. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung wird anschließend immer im Einzelfall von uns geprüft und ausschließlich für diesen ausgesprochen!
Beachten Sie bitte, dass „Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Leistungspunkte nach der Anmeldung zu einer Prüfungsleistung nicht mehr auf diese Prüfungsleistung angerechnet werden können.“ (SOPO §26, Abs.5)