Hochschulexterner Wissenserwerb

Im Lernbereich 2 – „Wissen & Gesellschaft“ können Sie sich die Teilnahme an Wissenschaftlichen Tagungen, Konferenzen sowie Trainings zum Erwerb personaler und sozialer Kompetenzen als Bildungserwerb außerhalb der Hochschule anerkennen lassen.

Der mindestens 4-tägige Bildungserwerb muss vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung wird zusammen mit einem formlosen Antrag auf Anerkennung dem Verantwortlichen des Lernbereiches 2 (Herrn Dr. Süß) eingereicht und von ihm geprüft.

Zusätzlich muss ein prüfungsäquivalenter Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Auseinandersetzung (mind. 5 Seiten) mit den Inhalten der Weiterbildung und eines Reflexionsgespräches (30 Minuten) mit einem/r MitarbeiterIn des IKKS erbracht werden. Es sollten die Ziele der Weiterbildung, die Erreichung dieser Ziele und die Bedeutung für den weiteren (beruflichen) Lebensweg in Bezug auf den Bildungserwerb kritisch reflektiert.

Bitte beachten Sie:
Pfichtpraktika und/oder Auslandsaufenthalte, die Bestandteil Ihrer Studienordnung sind, können nicht angrechnt werden.
Die formale Anerkennung als Studienleistung über das IKKS kann nur erfolgen, wenn das Modul „Studium Generale“ in ihrer Prüfungsordnung enthalten ist oder unter einem Wahlpflichtmodul, z.B. „Sozialkompetenzen“, "Soft Skills" oder ähnlichem abgerechnet werden kann.