Hochschulexterner Wissenserwerb
Das IKKS honoriert die Teilnahme von Studierenden an (wissenschaftlichen) Fortbildungen außerhalb der Hochschule als anrechenbare Leistung (2,5 ECTS) im Rahmen des Anerkennungsverfahrens "Hochschulexterner Wissenserwerb" im Modul Fachübergreifende Schlüsselkompetenzen / Studium Generale.
Dauer: Die Fortbildung muss mindestens 4 Tage umfassen, darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen (bzw. muss im Immatrikulationszeitraum bestehen) und muss vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.
Die Bestätigung reichen Sie dann zusammen mit einem formlosen Antrag (E-Mail) bei mir ein und ich prüfe Ihre Angaben. Danach erstellen Sie ein Reflexionsprotokoll im Umfang von mind. 5 Seiten, in welchem Sie die Ziele der Fortbildung, die Erreichung dieser Ziele und die Bedeutung für Ihren weiteren (beruflichen) Lebensweg in Bezug auf den Erwerb von Schlüsselkompetenzen kritisch reflektieren. Die Instruktion sowie die Word-Vorlage finden Sie hier zum Download.
Abschließend vereinbaren wir einen Termin für ein Reflexionsgespräch (30 Minuten), welches online oder in Präsenz stattfinden kann. Ihre Note teile ich Ihnen umgehend via E-Mail mit. Eine vorherige Einschreibung zur Prüfung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Pfichtpraktika und/oder Auslandsaufenthalte, die Bestandteil Ihrer Studienordnung sind, können nicht angrechnt werden.
Die formale Anerkennung als Studienleistung für ein Modul kann nur erfolgen, wenn das Modul „Studium Generale“ in ihrer Prüfungsordnung enthalten ist oder unter einem Wahlpflichtmodul, z.B. „Sozialkompetenzen“, "Soft Skills" oder ähnlichem abgerechnet werden kann. Andernfalls ist eine Anrechnung ohne Zuordnung möglich.